- EWR-Abkommen (kein Vorrang gegenüber nationalem Recht im Sinn von Verdrängung auch später gesatzten nationalen Rechts; UVP-Gesetz, Inkrafttreten nach EWR-Abkommen)
- EG-RL 85/337/EWG (UVP bei bestimmten Projekten; Anhang 1 und Anhang 2; obligatorische bzw nur in bestimmten Fällen erforderliche Durchführung einer UVP; Starkstromleitung nur in Anhang 2)