§ 25 Abs 1 BPersVG
Personalvertretung 20.09.1995, A 31-PVAK/95
Gem § 25 Abs 1 BPersVG sind die PersV in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Dies schließt nicht nur die Bindung an Weisungen des DStL oder anderer Verwaltungsorg aus, sondern auch an solche der Wähler. Eine Abstimmung unter den Bed zu einer bestimmten Frage, an die sich ein PersVOrg gebunden erachtet, widerspricht daher dem G. Da sich der DStA vor seiner Entscheidung eingehend über den Sachverhalt zu informieren hat, kann das angestrebte Ziel, durch eine Befragung der Bed zu klären, was die größte Akzeptanz hat, zwar als durchaus positiv angesehen werden. Ein Abstimmungsergebnis dürfte aber nur als Orientierungshilfe verwertet werden.