§ 19 Abs 4 LDG (Versetzung von Amts wegen, dienstliches Interesse; Ermessen, Rücksichtnahme auf soziale Verhältnisse und Dienstalter des Landeslehrers, keine)
VwGH 26.02.1997, 95/12/0366
1. Die amtswegige Versetzung eines Landeslehrers nach § 19 Abs 2 LDG stellt eine Ermessensentscheidung dar, die in dienstl Interessen begründet sein muss.