§ 63 Abs 2 Bgld BauO (Bauten mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Festigkeit, Brandschutz, Sicherheit und Gesundheit bzw örtlich zumutbares Maß übersteigende Immissionen; Vorkehrungen zur Abwehr der Belästigungen; subjektives Recht; kein absoluter Abwehranspruch)
VwGH 21.01.1997, 96/05/0254