§ 60 Abs 1 lit b Wr BauO (Baubewilligung; sonstige bauliche Maßnahmen, bautechnische Kenntnisse erforderlich und kraftschlüssige Verbindung mit dem Boden; kumulative Voraussetzungen; Einfriedung an Grundgrenze; Zaun)
VwGH 21.01.1997, 96/05/0211
Ausführungen zur bisherigen Rsp betreffend Einfriedungen, fundierte Einfriedungen; Bejahung des Erfordernisses bautechn Kenntnisse auch für den ggstndl Zaun („schon wegen der zu erwartenden Beanspruchung durch Windkräfte“). Abw.