- Nö BauO (Baubewilligung, Berücksichtigung in anderen Verfahren; Vorstellung, Aufhebung des Gemeindebescheids; Rückwirkung; nachträgliche Beurteilung des Sachverhalts in den anderen Verfahren, wie er sich durch die rückwirkende Aufhebung ergibt)
VwGH 18.02.1997, 95/05/0145