§ 6 Abs 2 Vlbg BauG (Abstandsfläche, Tiefe; sechs Zehntel des Abstandes von Außenwand zu Schattenpunkt, der sich auf Waagrechten in Höhe des Fußpunktes der Außenwand ergibt, wenn Licht in 45° über das Gebäude fällt; Ermittlung des Fußpunktes aufgrund des projektierten Geländes)
VwGH 20.02.1997, 93/06/0100