§ 41 BPersVG
Personalvertretung 26.06.1995, A 21-PVAK/95
Zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Dienstgebers ist die PVAK - abgesehen vom Fall des § 41 Abs 5 BPersVG - nicht berufen.
§ 41 BPersVG
Personalvertretung 26.06.1995, A 21-PVAK/95
Zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Dienstgebers ist die PVAK - abgesehen vom Fall des § 41 Abs 5 BPersVG - nicht berufen.