§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Annahme der Gefährdung ua der öffentlichen Ordnung; Begründungspflicht der Behörde)
VwGH 28.11.1996, 96/18/0128
Die bel Beh vertritt die Rechtsauffassung, dass das den strafgerichtl Verurteilungen des Bf (3 Geldstrafen wegen vorsätzl Körperverletzung) zugrundeliegende Fehlverhalten sowie die dadurch bewirkte Beeinträchtigung der öff Ordnung (auch) die im § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme rechtfertige.