§§ 51, 52 FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat; Schubhaftprüfung; Unterlassung der Herbeiführung eines Telefonates zwischen Botschaft und Schubhäftling durch Behörde, Rechtswidrigkeit der Schubhaft, keine)
VwGH 24.01.1997 96/02/0499 (Amtsbeschwerde)