§ 6 Abs 1 AufG (Klärung, ob Erst- oder Verlängerungsantrag)
VwGH 20.03.1996, 95/21/0603
Die Aktenlage zeigt, dass der bel Beh ein sowohl als ErstA als auch als VerlängerungsA bezeichneter A vorlag. Die bel Beh war daher iSd obigen Ausführungen verpflichtet, eine Klärung der unklaren AStellung herbeizuführen.