§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagungsgrund; Voraussetzungen, gleiche, bei früherer Bewilligung)
VwGH 20.03.1996, 95/21/0524
Entscheidend ist, ob der Fremde die gesetzl Voraussetzungen für die Bew seines Begehrens erfüllt, nicht jedoch, ob ein ähnl A unter gleichen Voraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bewilligt worden ist. Aus einer früheren - allenfalls rechtswidrigen - Bew eines ähnl A kann für die Beurteilung des vorliegenden A kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.