§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, Begriff, begründete Furcht vor Verfolgung; keine, kurzfristige Inhaftierung)
VwGH 18.12.1996, 95/20/0651
Die bel Beh befindet sich auf dem Boden der Rechtslage, wenn sie kurzfristigen Inhaftierungen, Verhören und Hausdurchsuchungen allein, nämlich ohne Hinzutreten von Umständen, die asylrechtl Relevanz aufweisen, die Eignung, Flüchtlingseigenschaft zu indizieren, abspricht (vgl VwGH 05.06.1996, 96/20/0323). Abw.