§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, Begriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Gesamtschau; Ereignisse im Zusammenhang mit der Verschweigung des Aufenthaltsortes eines von Staatsorganen gesuchten Familienangehörigen)
VwGH 24.10.1996, 95/20/0552
Die bel Beh hat zu Unrecht (auf Basis der Sachverhaltsfeststellungen der 1. Inst) angenommen, dass eine konkret den Bf betreffende, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung nicht vorläge. Bf hat angegeben, dass die Sicherheitskräfte des Heimatstaates ihm offensichtl unterstellt hätte, vom Aufenthaltsort seines Sohnes Kenntnis zu haben und diesen zu verschweigen. Des weiteren besteht uU ein direkter Zusammenhang zw der Weigerung der Bekanntgabe des Aufenthaltsortes und dem Abwurf von Brandbomben auf das Anwesen des Bf. Diesen Zusammenhang hat bel Beh nicht festgestellt bzw ohne Ermittlung angenommen, die Zerstörung des Hofes sei allgemeinen militärischen Kalkül gehorchend erfolgt. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.