§ 25 Abs 1 Stmk ROG 1974 (Freiland; alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmeten Grundstücke)
§ 25 Abs 2 Stmk ROG 1974 (Freiland, Sondernutzungen; keine spezielle für Massentierhaltung)
§ 13 Abs 1 ViehWG (Bewilligung für Tierhaltung ab bestimmten Bestandsgrößen; kein Rückschluss auf den Landwirtschaftsbegriff des ROG)