§ 121 Abs 1 Nö BauO (übergangene Partei; Entscheidung über Rechtsmittel an Hand der zur Zeit der angefochtenen Entscheidung gültigen Bestimmungen; Antrag auf Zustellung des Bescheides; präkludierte übergangene Partei)
VwGH 17.12.1996, 96/05/0150
Steht fest, dass eine Beeinträchtigung der subj-öff Rechte eines Anrainers möglich ist, dh ihm tatsächl iSd § 118 Abs 8 Nö BauO Parteistellung zukommt, so steht ihm auch das Recht auf Zustellung des in diesem Verfahren ergangenen B zu. Sofern dies noch nicht geschehen ist, kann demnach ein Anrainer nach Abschluss des Verf durch Erlassung des B der BauBeh an die im BauBewVerf beteiligten anderen Parteien jedenfalls auch einen A auf Zustellung dieses B stellen und dagegen berufen (VwGH 15.10.1996, 96/05/0149). Ob die Partei gem § 42 Abs 1 AVG einem ParteiA als zustimmend, also als präkludiert anzusehen ist, ist jedoch nicht in einem Verfahren zu klären, welches auf die Überprüfung der Parteistellung eines Anrainers beschränkt ist (15.10.1996, 96/05/0003). Abw.