§ 68 Abs 1 AVG (Identität der Sache, Identität zwischen einem im öffentlichen Interesse ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag und einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung desselben Vorhabens)
VwGH 17.01.1997, 96/07/0184
(S Verwaltungsverfahren Pkt 2.)