§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot, gerechtfertigte Annahme der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch mißbräuchliche Verwendung der Waffe; Bedrohung von Familienangehörigen, Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung)
VwGH 10.10.1996, 95/20/0326
Aus den Angaben der Zeuginnen ist auch der von der bel Beh festgestellte Sachverhalt zu erkennen, dass der Bf sie verbal bedroht und eine Waffe im Vorraum des Hauses aufgelegt hat.