§ 2 VVG (Vollstreckung, Schonungsgebot, keine Gefährdung des notdürftigen Unterhaltes; keine Möglichkeit von Vollstreckung überhaupt abzusehen)
§ 4 Abs 2 VVG (Ersatzvornahme, Kostenvorauszahlungsauftrag; keine Anwendung des Schonungsgebotes nach § 2 möglich)