§ 68 Abs 4 Z 3 AVG (Bescheid, Möglichkeit der Nichtigerklärung von Bescheiden, tatsächliche Undurchführbarkeit)
§ 122 Abs 1 WRG (einstweilige Verfügung, bescheidmäßige Anordnung von Maßnahmen, Unzulässigkeit der nachträglichen Beauftragung bereits erfüllter Maßnahmen)