§ 66 Abs 4 AVG (zulässige, rechtzeitige Berufung; kein Fall des Abs 2; Entscheidung in der Sache; Unzulässigkeit der Zurückweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit durch Behörde, der die Berufung vorgelegt wird; amtswegige Weiterleitung an die vermeintlich zuständige Behörde)
VwGH 19.09.1996, 96/07/0040