§ 56 Abs 2 Tir BauO (übergangene Partei, Rechtsmittel; Pflicht zur Erhebung von Einwendungen in der Berufung)
VwGH 19.12.1996, 96/06/0250
Der übergangene Nachbar darf sich in seiner Berufung nicht darauf beschränken, die nicht erfolgte Ladung zur Bauverhandlung zu rügen, vielmehr hat er konkrete Einwen gegen das Bauvorhaben zu erheben (VwGH 13.09.1983, 83/05/0052).