§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (Unabhängige Verwaltungssenate, Zuständigkeit; Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Auftrag gemäß § 20 Abs 4 Sbg BauPolG , Beseitigung von Baugebrechen, keine faktische Amtshandlung)