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VwGH 19. 12. 1996, 96/06/0108 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/183ZfV 1998, 73

§ 71a Stmk BauO 1968 idF 1989/14 (übergangene Partei; Befristung der Geltendmachung der Recht, fünf Jahre; Anwendung nur für nach Inkrafttreten der Novelle erlassene Bescheide)

Art II Abs 2 Stmk BauO 1968 - Nov 1988, LGBl 1989/14 (Übergangsbestimmung, Berufungen gegen Bescheide, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erlassen; Anwendung der alten Rechtslage; Regelung für übergangene Parteien daher nur für künftig erlassene Bescheide wirksam)

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