§ 67g AVG (Verkündung des Bescheides; Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung an alle Parteien; Rechtswirkungen ab Verkündung auch bei Abwesenheit der Parteien)
VwGH 08.11.1996 96/02/0338 (Säumnisbeschwerde)
Der Bf hat am 23. 1. 1996 bei der bel Beh eine SchubhaftBeschw nach den § 3 51 ff FrG eingebracht. Die bel Beh führte in der Folge im Beisein des Bf und des BfV am 14. 3. 1996 eine mündl Verh durch, die zur Fortsetzung der Beweisaufnahme auf den 17. 4. 1996 vertagt wurde.