§ 3 Abs 1 2. DurchführungsV Tir JagdG, LGBl 1983/62 (Abschlussplan, getrennte Erstellung für Schalenwild und Murmeltiere sowie für Auer- und Birkhahnen)
§ 3 Abs 22. DurchführungsV Tir JagdG, LGBl 1983/62 (ebenso; nicht rechtzeitige Vorlage; amtswegige Erstellung durch Bezirksverwaltungsbehörde)