§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, minderer Grad des Versehens, Rechtsanwalt; nicht ordnungsgemäße Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages)
VwGH 30.01.1997, 97/18/0003
Die dem RA obliegende Sorgfaltspflicht hätte es erfordert, sich bei der Unterfertigung des Schriftsatzes zur Mängelbehebung von der ordnungsgem Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages zu vergewissern. Dabei hätte dem RA auffallen müssen, dass die zur Vorlage an den VwGH vorbereitete Ablichtung des ursprüngl beim VfGH eingebrachten BeschwSchriftsatzes nicht von ihm unterfertigt war. Das Unterlassen, die Unterfertigung der nachzubringenden BeschwAusfertigung selbst zu kontrollieren, stellt kein Versehen minderen Grades dar. Nichtstattgebung.