§ 34 Abs 1 VwGG (Verfassungsgerichtshofbeschwerde; Ablehnung; Abtretung; Wahrnehmung der Verspätung)
VwGH 14.03.1996, 96/19/0291
Eine beim VfGH verspätet erhobene, dessen ungeachtet jedoch dem VwGH nach Ablehnung abgetretene Sukzessivbeschw ist durch den VwGH wegen Versäumung der ursprüngl BeschwFrist (§§ 82 Abs 1 und 35 Abs 2 VfGG) zurückzuweisen.