§ 20 Abs 5 lit a Tir StrG (Straßeninteressentschaft, Mitglieder; Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke)
§ 23 Abs 5 Tir StrG (Straßeninteressentschaft; Festsetzung der zusätzlichen und der nachträglichen Beiträge zu den Baukosten; Bescheid)