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VwGH 18. 9. 1996, 96/03/0080 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/146ZfV 1998, 68

§ 45 Abs 4 StVO (Kurzparkzonen, Ausnahmen in Einzelfällen, „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“, Berufung auf HauptwohnsitzG allein reicht nicht hin)

VwGH 18.09.1996, 96/03/0080

Die bel Beh hat die Rechtslage verkannt, wenn sie unter Berufung auf das HauptwohnsitzG (und die ges Fiktion dessen § 23 Abs 1 vierter Satz) eine Beurteilung, an welchem Ort sich der „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ des Bf befindet, unterließ.

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