vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 10. 12. 1996, 96/04/0223 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/124ZfV 1998, 63

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Entziehungsgründe gemäß gemäß Abs 1 Z 2, Absehen, keiner bei weiter offenen Forderungen nach Aufhebung des Konkurses)

VwGH 10.12.1996, 96/04/0223

Gegen den Bf bestehen nach Aufhebung des Konkurses weiter offene Forderungen, die von ihm - wie er hofft - in der Zukunft allmähl abgedeckt werden. Ein solcher Sachverhalt ist aber keine geeignete Grundlage für ein Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 2 GewO 1994.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!