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VwGH 28. 1. 1997, 95/04/0003 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/116ZfV 1998, 62

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Entziehungsgrund gemäß Abs 1 Z 2, Absehen, vorwiegendes Gläubigerinteresse)

§ 87 Abs 3 GewO 1994 (Entziehung für bestimmte Zeit, Sicherung eines später einwandfreien Verhaltens; keine bei Nichtvorliegen vorwiegenden Gläubigerinteresses)

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