§ 15 Abs 2 ChemG (drohende Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Auftrag an Importeur, betroffene Verkehrskreise zu informieren)
§ 49 Abs 2 ChemG (Teilung der entnommenen Probe in zwei gleiche Teile, Schuhe)
VwGH 20.02.1997, 96/07/0224