§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung mit Bescheid, kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, Bedachtnahme auf Privat- und Familienleben; Erwerbstätigkeit eines Fremden als Geschäftsführer)
§ 17 Abs 4 FrG (Ausweisungsverfahren, Antrag einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG, Verlängerungsantrag gefordert, Erstantrag reicht nicht hin)