§ 14 BDG 1979 (Versetzung in den Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit)
§§ 38, 40 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Verhältnis zu § 14, durch häufige Krankenstände beeinflusstes dienstliches Spannungsverhältnis, mangelnde Leistungsbereitschaft; Abberufung von leitender Funktion)