§ 8 Abs 2 BDG 1979 (Ernennung auf Planstelle einer niedrigeren Verwendungsgruppe, schriftl Zustimmung des Beamten)
§ 36 Abs 4 BDG 1979 (Verpflichtung zur vorübergehenden Besorgung von Aufgaben, die nicht der betreffenden Verwendung entsprechen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Versetzung auf Planstelle einer niedrigeren VGr)