§ 38 Abs 6 BDG 1979 (Verständigung von in Aussicht genommener Versetzung, verspätete Einwendungen, Formmangel, Sanierung im Berufungsverfahren)
BerK 12.06.1997, GZ 16/7-BK/97
In seiner Berufung wendet sich der BW ausschl gegen die Feststellung der Dienstbehörde, dass seine Einwendungen (§ 38 Abs 6 BDG) nicht rechtzeitig eingelangt seien und daher nicht berücksichtigt worden seien.