§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, schwerwiegendes Fehlverhalten, Beamter in leitender Funktion)
§ 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 (Versetzung ohne Zuweisung einer neuen Verwendung, wichtige dienstliche Interessen, suspendierter Beamter in Leitungsfunktion, Nachbesetzung des Arbeitsplatzes)