Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Erlassung von Verordnungen aufgrund der Gesetze; Determinierung der Verordnungen; Zulässigkeit weiterer Zonierung von Betriebsgebieten ohne Anhaltspunkte; Möglichkeit des Ausschlusses von Betrieben, die in der Widmungskategorie an sich zulässig, bzw Möglichkeit der Zonierung unter Verweis auf die für die Raumplanung maßgeblichen Verhältnisse)