§ 33 VfGH (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens, Irrtum einer Kanzleiangestellten)
VfGH 24.09.1996, B 1577/96
Die rechtzeitige Einbringung des A wurde durch einen Irrtum der Kanzleiangestellten und der daraus folgenden falschen Fristvormerkung gehindert.