Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall)
Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall)
Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde; Aufhebung des Bescheids nach Aufhebung der gesetzlichen Grundlage und der angewendeten Verordnung in Inzidentalverfahren; Antragsteller in einem Baubewilligungsverfahren; nach Lage des Falles Nachteil durch Anwendung der aufgehobenen Bestimmungen nicht ausgeschlossen)