Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 13.06.1996, B 2164/95
Auflösung des Gemeinderates (vor dessen Konstituierung) durch die Landesregierung, weil weniger als zwei Drittel der Gemeinderatsmandate besetzt sind.
Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 13.06.1996, B 2164/95
Auflösung des Gemeinderates (vor dessen Konstituierung) durch die Landesregierung, weil weniger als zwei Drittel der Gemeinderatsmandate besetzt sind.