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VfGH 13. 6. 1996, B 2164/95 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 1997/1895ZfV 1997, 681

§ 94 Abs 2 NÖ GO (Auflösung des Gemeinderates durch die Landesregierung, weil weniger als zwei Drittel der Gemeinderatsmandate besetzt sind; sachlich gerechtfertigte unterschiedliche Regelung zu jener der [freiwilligen] Selbstauflösung des Gemeinderates; zulässige Zeitpunkte der Auflösung durch Landesregierung)

VfGH 13.06.1996, B 2164/95

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