§ 6 Abs 2 AufG (Antragstellung im Inland durch gesetzlichen Vertreter bei Aufenthalt im Ausland; verfassungskonforme Auslegung)
VfGH 25.02.1997, B 3754/96
Die Bfin hielt sich stets, und zwar auch im Zeitpunkt der AStellung, in ihrer Heimat auf. Allein aus dem Grund der fehlenden Eigenberechtigung der erst acht Jahre alten Bfin brachte den A auf Erteilung der Aufenthaltsbew die in Österr lebende Mutter als gesetzl Vertreterin bei; hiebei war es iHa den Aufenthaltsort der Mutter naheliegend, an die Aufenthaltsbeh unmittelbar heranzutreten.