§ 5 Abs 1 AufG (Lebensunterhalt, gesicherter; Ermessen)
VfGH B 3927/95, B 3928/95, 25.02.1997, B 3926/95
Die bel Beh hat angenommen, dass § 5 Abs 1 AufG der Beh Ermessen einräume. Beim Begriff „Lebensunterhalt … für die Geltungsdauer der Bewilligung nicht gesichert“ handelt es sich aber um einen unbestimmten GBegriff, und nicht, wie die bel Beh in Verkennung der Rechtslage annimmt, um die Einräumung von Ermessen an die Beh durch den GGeber.