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VfGH 21. 6. 1996, G 207/94 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 1997/1887ZfV 1997, 680

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 21.06.1996, G 207/94

Bestellung der Mitglieder des Jagdausschusses erfolgt nicht - dem Gedanken der Selbstverwaltung entsprechend - durch Gesamtheit der Grundeigentümer eines Jagdgebietes, sondern durch Gemeindevertretung und Ortsbauernausschuss (s Jagdrecht).

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