Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 21.06.1996, G 207/94
Bestellung der Mitglieder des Jagdausschusses erfolgt nicht - dem Gedanken der Selbstverwaltung entsprechend - durch Gesamtheit der Grundeigentümer eines Jagdgebietes, sondern durch Gemeindevertretung und Ortsbauernausschuss (s Jagdrecht).