§ 13a Abs 1 GehG (zu Unrecht empfangene Leistungen, Übergenuss, Rückzahlungsverpflichtung; keine Anwendung betreffend nicht einbehaltene Lohnsteuer; Rückforderungsanspruch der Gebietskörperschaft ist zivilrechtlich)
§ 39 Abs 1 PG 1965 (zu Unrecht empfangene Leistungen, Übergenuss, Rückzahlungsverpflichtung; keine Anwendung betreffend nicht einbehaltene Lohnsteuer; Rückforderungsanspruch der Gebietskörperschaft ist zivilrechtlich)