§ 48 Abs 1 Z 2 IKG (Disziplinarvergehen; Verstoß gegen die Standesregeln; Aufruf zum Boykott der Bezahlung der Kammerumlage; Rechtsansicht, dass Umlagebeschluss rechtswidrig zustandegekommen sei, als Entschuldigungsgrund)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit; Grenzen, zulässige Beschränkungen)