§ 7 Abs 2 lit d StEG (Assanierungsmaßnahmen, Wirkung; für alle Grundstücke im Assanierungsgebiet, Ausnahmen; einzelne bebaute Grundstücke, wenn sie Assanierung nicht erschweren; vollständige Ausnahme, auch kein Vorkaufsrecht der Gemeinde)
VwGH 25.06.1996, 96/05/0023