§ 29 Abs 1 WGG (Aufsicht; gesamte Geschäftsführung)
§ 29 Abs 3 WGG (Aufsicht über Bauvereinigung, Mängelbehebungsauftrag; keine Grundlage, künftiges Verhalten vorzuschreiben; Dividendenausschüttung, falsche Berechnungsgrundlage; Heranziehung des ursprünglichen Stammkapitals)